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Thema: Offener Brief an BDV: Sind Arbeitslose in SÖBs ArbeitnehmerInnen 2. Klasse


Permlink Antworten: 1 - Letzter Beitrag: 10.02.2008 19:44 von: w.rinner
m.mair3

Beiträge: 21
Registriert: 21.01.07
Offener Brief an BDV: Sind Arbeitslose in SÖBs ArbeitnehmerInnen 2. Klasse
Geschrieben am: 07.12.2007 14:26
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Erging an:

judith.puehringer@bdv.at
manuela.vollmann@abzaustria.at,
ginner@sozialplattform.at,
christian.wolf@ban.at,
office@noeb.at,
plattform-sbg@gmx.at,
w.hanser@gmx.at,
heimo.rampetsreiter@volkshilfe.at,
charlotte.gruber@soebfroehlich.at

Guten Tag!

Erfreulich, wenn der BDV für die MitarbeiterInnen seiner Mitgliedsbetriebe Erfolge verbuchen kann. Ich frage Sie, ob die vom AMS zugewiesenen Erwerbsarbeitslosen nun für den BDV auch MitarbeiterInnen der BDV-Mitgliedsbetriebe sind. Formal sind da ja reguläre Anstellungsverhältnisse. Nur de facto sind das ja Menschen zweiter Klasse, weil die ja keinen Betriebsrat wählen können und ja nun völlig unter Zwang auf Arbeitsplätze mit Hungerlöhnen zugewiesen werden, sich ihre "Arbeitsverträge" nicht wirklich aushandeln können und nicht einmal Vordienstzeiten angerechnet bekommen!

Mir stellen sich daher im Zusammenhang Ihrer Presseaussendung viele Fragen:

* Wie werden diese Menschen über ihre Rechte informiert?
* Wird Gewerkschafts- und ArbeitslosenaktivistInnen eine Informationsmöglichkeit eingeräumt? Wird nun der BAGS dazu missbraucht um reguläre Kollektivverträge im handwerklichen Bereichen zu umgehen und Lohndumping zu betreiben?
* Was tun Sie mit Betrieben, die alle TeilnehmerInnen an AMS-Programmen pauschal und wohl widerrechtlich in der niedrigsten Verwendungsstufe, womöglich gar nur als "Arbeiter" anstellen, unabhängig von der Qualifikation und Berufserfahrung?
* Wie gehen Sie mit der neuen Gesetzeslage um?
* Wie sollen in einem von der Regierung immer menschenverachtend gestalteten juristischen/bürokratischen Umfeld die ursprünglichen Ideale der SÖBs noch umsetzbar sein?
* Warum gab es keinen Protest gegen die AlVG-Novelle, deren Zwangsmassnahmen den ursprünglichen Intentionen der "Sozialökonomischen Betrieben" völlig zuwieder läuft?
* Wie gehen die BDV-Mitgliedsbetriebe mit jenen Menschen um, die nicht zu den Hungerlöhnen der SÖBs arbeiten wollen oder gar völlig fehl zugewiesen werden?
* Werden diese ans AMS so gemeldet, dass ihnen der Bezug völlig menschenrechtswidrig gesperrt wird?
* Sind die BDV-Mitglieder nun AMS-HandlangerInnen oder nicht?
* Was werden Sie gegen die unseriösen SÖBs, insbesondere die "gemeinnützigen Personalüberlasser" tun?

Die plattform für kämpferische und demokratische Gewerkschaften wird in Kooperation mit den Arbietsloseninitiativen und der Zivilgesellschaft weiter Aktionen machen. Sicher auch bei den SÖBs.

Wie weit ist der BDV bereit gemeinsam gegen die Menschenrechtsverletzungen durch das AlVG und die vorherrschende Arbeitsmarktpolitik zu kämpfen?

Wer schweigt  stimmt zu. Das Schweigen des BDV bzw. der SÖBs wurde sehr wohl von Arbeitsloseninitiativen und kritischen GewerkschafterInnen wahrgenommen und wird sehr ernst genommen!

Mit freundlichen Grüssen

Martin Mair
Proponent Arbeitslosennetz / Aktive Arbeitslose
Mandatar Bundesausschüsse gpa-djp Interessensgemeinschaften work@flex und work@it

Kopie ergeht an alle Mitglieder des BDV soweit die E-Mail-Adressen eruierbar waren

--->x<---

OTS0188 5 WI 0269 NEF0010 CI              ;             Mi, 05.Dez 2007

Soziales/Arbeitsmarkt/Unternehmen/Einkommen/Gesundheit

BAGS KV - eine erfolgreiche Verhandlungsnacht aus Sicht der
arbeitsmarktpolitischen Trägerorganisationen

   Wien (OTS) - Die Ergebnisse der BAGS Lohn- und
Gehaltsverhandlungen 2008 (Kollektivvertrag für Gesundheits- und
Sozialberufe) stehen fest - und ebenso der große Erfolg für den BDV,
die bundesweite Interessensvertretung der arbeitsmarktpolitischen
Dienstleistungsorganisationen, die mitverhandelt hat.

   In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurden die Verhandlungen
für den BAGS 2008 abgeschlossen. Die erst heuer eingerichtete
Fachgruppe für arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen konnte einen
großen Erfolg für diese Organisationen und ihre MitarbeiterInnen
erreichen:

Es konnte eine entscheidende Änderung in den Verwendungsgruppen
erreicht werden. Bisher waren die Realitäten arbeitsmarktpolitischer
Unternehmen (SÖB, GBP) nicht ausreichend im KV abgebildet. Die
Verwendungsgruppen 6, 7 und 8 wurden nun neu definiert und angepasst.
Auch eine Leitungszulage für die Leitung von Sozialökonomischen
Betrieben (SÖB) und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBP) in
der Mindesthöhe von 250Euro/Vollzeitmonat wurde ausverhandelt.

   Mag.a Manuela Vollmann, Vorsitzende des Bundesdachverbands für
Soziale Unternehmen (BDV) und Vorsitzende der Fachgruppe
arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen in der BAGS: "Es war eine
harte Verhandlung und es ist ein großer Erfolg für den BDV und die
arbeitsmarktpolitischen Unternehmen. Vor allem aber ist es ein
sozialpolitisch wichtiges und richtiges Ergebnis. Als
ArbeitgeberInnenvertretung meine ich, dass der neu verhandelte KV ein
großer Schritt für die Qualitätssicherung unserer Arbeit und die
Arbeit unserer MitarbeiterInnen in SÖB und GBP ist. Wir freuen uns -
der erste Schritt in eine gute Richtung ist getan."

   Die Grundtabelle des Kollektivvertrags wird um 3,0% erhöht, die
IST Löhne und Gehälter ebenfalls um 3%. (Zulagen und Zuschläge: KV
3%, IST 2,7%).

Weitere Infos:

 www.bags-kv.at
 www.bdv.at

Rückfragehinweis:

   Bundesdachverband für Soziale Unternehmen
   Mag.a Judith Pühringer
   Geschäftsführerin
   Herklotzgasse 21/3
   1150 Wien
   Tel.: 0043-1-236 76 11
   mailto:judith.puehringer@bdv.at


w.rinner

Beiträge: 1
Registriert: 10.02.08
Re: Offener Brief an BDV: Sind Arbeitslose in SÖBs ArbeitnehmerInnen 2. Klasse
Geschrieben am: 10.02.2008 19:44   Antwort zu: m.mair3
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Gratuliere zu dem Beitrag. Bei einem Grossteil der SÖB gehts doch nur um die Posten der GF und deren Gehalt und nicht um die zugewiesenen Mitarbeiter!!


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